Rauch- & Wärmeabzugsanlagen RWA
Die Ausbildung „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)“ ist eine erweiterte Ausbildung gemäß TRVB 117 O und für Brandschutzbeauftragte, die Rauch- Wärmeabzugsanlagen in Ihren Betrieben betreuen müssen, verpflichtend.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dem Schutz von Menschen und Sachwerten indem verhindert wird, dass kleine Brände zu großflächigen Verrauchungen führen.
Diese erweiterte Brandschutztechnikausbildung vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, um die im Betrieb befindlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen richtig zu betreuen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen führen einerseits in der Brandentstehungsphase den Brandrauch, anderseits in der Vollbrandphase Wärme ins Freie ab. Dadurch soll eine rauchfreie Zone über dem Boden geschaffen werden, um die Fluchtwege zu sichern, den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr zu ermöglichen, die Gebäudekonstruktion, die Einrichtung und den Inhalt zu schützen sowie Schäden infolge von Brandrauch und bestimmten thermischen Zersetzungsprodukten zu minimieren.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich in erste Linie an BrandschutzwartInnen und Brandschutzbeauftragte in deren Wirkungsbereich derartige Anlagen fallen.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Brandrauch
- Schutzziele Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Brandrauchentlüftung
- Brand- und Rauchabschnitte
- Rauchschürzen, Rauchrollos
- Arten der Ansteuerung
- Mechanische Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- Zusammenwirken von Lüftungsmaßnahmen mit anderen technischen Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Pflichten des Betreibers
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schutzwertes
- Mängel, die den Schutzwert der Rauch- und Wärmeabzugsanlage beeinträchtigen
(Ausbildungsinhalt gem TRVB O 117)
Voraussetzungen
Abgeschlossene, noch gültige Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn.
Dauer
½ Tag (3 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung.
Die Ausbildung kann auf Wunsch im Brandschutzpass eingetragen werden. (Brandschutzpass nicht vergessen.)
Gültigkeit
Bei Besuch des Kombinationsseminars „RWA, DBA und GLA“ gilt die Ausbildung als Fort-bildung gemäß TRVB zur Verlängerung des Brandschutzpasses um 5 Jahre.
Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.
Weitere Kurse
- Brandschutzwart BSW
- Brandschutzbeauftragter BSB
- Brandschutzgruppe BSG
- Erweiterungsmodul DBA
- Erweiterungsmodul GLA
- Erweiterungsmodul BMA & Intervention
- Erweiterungsmodul Sprinkleranlagen
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderer Personengefährdung N1
- Erweiterungsmodul Betriebe mit erhöhter Brandgefahr N2
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderen Gefährdungen N3
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen N4