Gaslöschanlagen GLA
Die Ausbildung „Gas-Löschanlagen (GLA)“ ist eine erweiterte Ausbildung gemäß TRVB 117 O und für Brandschutzbeauftragte, die Gas-Löschanlagen in Ihren Betrieben betreuen müssen, verpflichtend.
Gas-Löschanlagen sollen einen Brand mit Hilfe eines gasförmigen Löschmittels entweder durch Sauerstoffverdrängung (Reduktion des Sauerstoffgehaltes) oder durch physikalische Effekte (Wärmeentzug) löschen.
Diese erweiterte Brandschutztechnikausbildung vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, um die im Betrieb befindlichen Gas-Löschanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen richtig zu betreuen.
Einsatzbereich für Gas-Löschanlagen sind beispielsweise:
- EDV-Anlagen und Computerräume
- Archivräume, Dokumententresore
- Notrufzentralen, Fluglenkung und Kontrolltürme, Mobilfunkstationen, Internet-Service-Provider-Zentren, Fernseh-, Rundfunk- und Kontrollräume, Kunstgalerien, Bibliotheken, Filmprojektorräume, Museen
- Medizinische Bereich: bildgebende Anlagen, OP-Räume, mobile Stationen
- Industrielle Einrichtungen wie Labers, Kontrollräume, Offshore-Bohrplattformen, Robotereinrichtungen
- Notstomagregat-Einrichtungen, Batterieräume, Niederspannungsräume, Kabelräume etc.
- Flugsimulatoren, Schiffe, Militärfahrzeuge
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich in erste Linie an BrandschutzwartInnen und Brandschutzbeauftragte in deren Wirkungsbereich derartige Anlagen fallen.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Arten, Aufbau und Wirkungsweise von Löschanlagen
- CO2 – Löschanlagen
- Intertgas – Löschanlagen
- Chemische Gaslöschanlgen
- Alarmierung und Auslösung
- Verhalten im Brandfall
- Verhalten bei Brandausbruch
- Verhalten nach einem Brand
- Pflichten des Betreibers
- Betriebsanweisung und Unterweisung der Arbeitnehmer
- Aufgaben des Betreuers einer Gaslöschanlage
- Personenschutzmaßnahmen bei Gas-Löschanlagen
(Ausbildungsinhalt gem TRVB O 117)
Voraussetzungen
Abgeschlossene, noch gültige Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn.
Dauer
½ Tag (3 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung.
Die Ausbildung kann auf Wunsch im Brandschutzpass eingetragen werden. (Brandschutzpass nicht vergessen.)
Gültigkeit
Bei Besuch des Kombinationsseminars „RWA, DBA und GLA“ gilt die Ausbildung als Fortbildung gemäß TRVB zur Verlängerung des Brandschutzpasses um 5 Jahre.
Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.
Weitere Kurse
- Brandschutzwart BSW
- Brandschutzbeauftragter BSB
- Brandschutzgruppe BSG
- Erweiterungsmodul RWA
- Erweiterungsmodul DBA
- Erweiterungsmodul BMA & Intervention
- Erweiterungsmodul Sprinkleranlagen
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderer Personengefährdung N1
- Erweiterungsmodul Betriebe mit erhöhter Brandgefahr N2
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderen Gefährdungen N3
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen N4