Brandmeldeanlagen & Interventionsdienst BMA
Brandmeldeanlagen sollen einen Entstehungsbrand zum frühestmöglichen Zeitpunkt melden, sodass geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese erweiterte Brandschutztechnikausbildung vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, um die im Betrieb befindlichen Brandmeldeanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen richtig zu betreuen. Eine wesentliche Pflicht von Brandmeldeanlagen-betreiberInnen ist die Vermeidung von Täuschungs- und Fehlalarmen. Eine mögliche erste Maßnahme nach Auslösung einer Brandmeldeanlage kann die Intervention sein. Während des Interventionsbetriebes bei Brandmeldeanlagen hat das Personal des Interventionsdienstes eine Erkundung der Brandursache sowie gegebenenfalls die Bekämpfung des Entstehungsbrandes, die Durchführung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen sowie die Einweisung der Feuerwehr wahrzunehmen.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich in erste Linie an BrandschutzwartInnen und Brandschutzbeauftragte in deren Wirkungsbereich derartige Anlagen fallen.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Wirkungsweise von Brandmeldeanlagen und Brandmeldesysteme
- Brandmelder
- Brandfallsteuerungen
- Umgang mit Interventionsschaltung
- Organisation des Interventionsdienstes
- Aufgaben des Interventionsdienstes gemäß TRVB
- Pflichten des/der Betreibers/Betreiberin
- Anschaltbedingungen
- Laufender Betrieb der Brandmeldeanlage
- Praktische Übungen zum Bedienen
- Brandalarme
- Erkundungen hinsichtlich Alarmursache
- Durchführung allfälliger Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen
- Entstehungsbrandbekämpfung
- Einweisung der Feuerwehr
- Abschließende Prüfung
(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117)
Voraussetzungen
Abgeschlossene, noch gültige Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn.
Dauer
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung wird die Ausbildung im Brandschutzpass eingetragen. (Brandschutzpass nicht vergessen.)
Gültigkeit
Die Ausbildung gilt als Fortbildung gemäß TRVB zur Verlängerung des Brandschutzpasses um 5 Jahre.
Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.
Weitere Kurse
- Brandschutzwart BSW
- Brandschutzbeauftragter BSB
- Brandschutzgruppe BSG
- Erweiterungsmodul RWA
- Erweiterungsmodul DBA
- Erweiterungsmodul GLA
- Erweiterungsmodul Sprinkleranlagen
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderer Personengefährdung N1
- Erweiterungsmodul Betriebe mit erhöhter Brandgefahr N2
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderen Gefährdungen N3
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen N4