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Brandschutzwart BSW

Erlebnisorientierte Qualitätsausbildung zum Brandschutzwart für Ihre MitarbeiterInnen.

Die Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn behandelt die wichtigsten Grundlagen des Betriebsbrand-schutzes (inklusive Eigenkontrolle und brandgefährliche Tätigkeiten), der Brandgefahren und des richtigen Verhaltens im Brandfall. Daneben wird das Thema „Brennen und Löschen“ in Theorie und Praxis mit einem Löschtrainer ausführlich erörtert.

BrandschutzwartInnen können als Unterstützung für die Brandschutzbeauftragte oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung (Brandschutz-technikseminar für Brandmeldeanlagen) zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden. Zu den Aufgaben der BrandschutzwartInnen gehört beispielsweise die Unterweisung der MitarbeiterInnen über das Verhalten im Brandfall, die Bedienung und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen, das Einhalten der Brandschutzordnung sowie das Freihalten von Fluchtwegen. Aber auch die Kontrolle der zugewiesenen Betriebsbereiche und die Evakuierung von Personen sind mögliche Tätigkeiten der BrandschutzwartInnen. Sämtliche Tätigkeiten und Mängel sind genau zu dokumentieren.

Zielgruppe

Beauftragte Personen zur Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Brandschutztüren, …) sowie Veranlassung der Behebung von allfälligen Mängeln. 
Interessierte Personen im vorbeugenden Brandschutz.

Inhalte

  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandgefahren
  • Verhalten im Brandfall
  • Eigenkontrolle durch den Brandschutzwart
  • Grundlagen der Verbrennung
  • Löschen in der Theorie
  • Praktische Übungen mit Feuerlöschern
  • Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten
  • Abschließende Prüfung

(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117)

Voraussetzungen

Vollendetes 18. Lebensjahr

Dauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)

Abschluss

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung wird ein österreichweit gültiger Brandschutzpass ausgestellt. (Foto nicht vergessen.)

Gültigkeit

Die Fortbildung von BrandschutzwartInnen hat zumindest alle 5 Jahre zu erfolgen um die Gültigkeit aufrecht zu erhalten. Dazu können beispielsweise technische oder nutzungsbezogene Seminare besucht werden.

PDF-Folder BSW

Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.

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