Brandschutzbeauftragter BSB
Der/Die Brandschutzbeauftragte ist ein Brandschutzorgan, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird, um die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen.
Der/Die Brandschutzbeauftragte wird in größeren Objekten von einem/einer oder mehreren BrandschutzwartInnen unterstützt
Brandschutzbeauftragte sind einerseits Kontrollorgane und BeraterInnen für alle Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes, andererseits zentrale AnsprechpartnerInnen für Feuerwehr und Versicherung.
Sie sind für die Umsetzung des Brandalarm- und des Brandschutzplanes, der Brandschutzordnung, für die entsprechende Ausbildung und Unterweisung von Personen, die sich ständig im Gebäude aufhalten sowie für Eigenkontrollen zuständig. Weiteres fallen die Bekämpfung von Entstehungsbränden, die Evakuierung der Arbeitsstätte und Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes sowie die Führung des Brandschutzbuches in den Anwendungsbereich der Brandschutzbeauftragten
Zielgruppe
Personen die als Brandschutzbeauftragte für Ihre Betriebe tätig werden.
Inhalte
- Gesetzliche Bestimmungen
- Bestimmungen für den Brandschutz
- Baulicher Brandschutz
- Brandschutzrelevante Normen
- Technischer und organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz
- Aufgaben des/der Brandschutzbeauftragten
- Verhalten im Brandfall
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Erste und erweiterte Löschhilfe
- Auswahl von Löscheinrichtungen
- Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen
- Evakuierung bzw Räumung
- Brandursachen
- Schriftliche Prüfung
(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117)
Voraussetzungen
Abgeschlossene, noch gültige Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn.
Dauer
2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung wird die Ausbildung im Brandschutzpass eingetragen. (Brandschutzpass nicht vergessen.)
Gültigkeit
Eine erweiterte Ausbildung durch Brandschutz-technikseminare und nutzungsbezogene Seminare im Wirkungsbereich hat innerhalb von 2 Jahren zu erfolgen. Diese gelten auch als Fortbildung zur Verlängerung des Brandschutzpasses um 5 Jahre.
Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.
Weitere Kurse
- Brandschutzwart BSW
- Brandschutzgruppe BSG
- Erweiterungsmodul RWA
- Erweiterungsmodul DBA
- Erweiterungsmodul GLA
- Erweiterungsmodul BMA & Intervention
- Erweiterungsmodul Sprinkleranlagen
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderer Personengefährdung N1
- Erweiterungsmodul Betriebe mit erhöhter Brandgefahr N2
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderen Gefährdungen N3
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen N4