Druckbelüftungsanlagen DBA
Die Ausbildung „Druckbelüftungsanlagen (DBA)“ ist eine erweiterte Ausbildung gemäß TRVB 117 O und für Brandschutzbeauftragte, die Druckbelüftungs-anlagen in Ihren Betrieben betreuen müssen, verpflichtend.
Um dem Schutzziel die Fluchtwege zu sichern gerecht zu werden, erzeugt die Druckbelüftungsanlage Differenzdrücke und Strömungen zwischen unterschiedlichen Bereichen. Dadurch wird das Eindringen von Rauch in festgelegte, schutzwürdige Abschnitte (meist das Stiegenhaus) verhindert.
Diese erweiterte Brandschutztechnikausbildung vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, um die im Betrieb befindlichen Druckbelüftungsanlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen richtig zu betreuen. Druckbelüftungsanlagen (DBA), Rauchschutzdruck-anlagen (RDA) oder Rauchverdünnungsanlagen (RVA) sind maschinell arbeitende Systeme, die den zu schützenden Bereich mit Überdruck beaufschlagen. Zu den Schutzzielen gehört die Rauchfreihaltung und Raucheintrittsverhinderung unter vorgegebenen Bedingungen. Dies dient den Zwecken des Personenschutzes, der Unterstützung des Feuerwehrangriffs sowie der Erhaltung des Bestands.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich in erste Linie an BrandschutzwartInnen und Brandschutzbeauftragte in deren Wirkungsbereich derartige Anlagen fallen.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Entstehung und Gefahren des Brandrauchs
- Schutzziele Druckbelüftungsanlagen
- Aufenthaltskonzept
- Räumungsalarmkonzept
- Feuerwehrangriffskonzept
- Rauchschutzkonzept
- Grundlegende Wirkungsweise (Arten, Aufbau, Dimensionierung) von Druckbelüftungsanlagen
- Zusammenwirken von Lüftungsmaßnahmen mit anderen technischen Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Pflichten des Betreibers
- Aufgaben des/der Betreuers/Betreuerin einer Druckbelüftungsanlage
- Mängel die den Schutzwert der Druckbelüftungsanlage beeinträchtigen
- Stiegenhaus- und Rauchabzugsöffnungen
(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117)
Voraussetzungen
Abgeschlossene, noch gültige Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn.
Dauer
½ Tag (3 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahme-bestätigung. Die Ausbildung kann auf Wunsch im Brandschutzpass eingetragen werden. (Brandschutzpass nicht vergessen.)
Gültigkeit
Bei Besuch des Kombinationsseminars „RWA, DBA und GLA“ gilt die Ausbildung als Fortbildung gemäß TRVB zur Verlängerung des Brandschutzpasses um 5 Jahre.
Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.
Weitere Kurse
- Brandschutzwart BSW
- Brandschutzbeauftragter BSB
- Brandschutzgruppe BSG
- Erweiterungsmodul RWA
- Erweiterungsmodul GLA
- Erweiterungsmodul BMA & Intervention
- Erweiterungsmodul Sprinkleranlagen
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderer Personengefährdung N1
- Erweiterungsmodul Betriebe mit erhöhter Brandgefahr N2
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonderen Gefährdungen N3
- Erweiterungsmodul Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen N4