Externer Strahlenschutzbeauftragter
Besitzt ein Betrieb Strahleneinrichtungen, oder betreibt eine Anlage mit Strahlenquellen, ist der Bewilligungsinhaber gemäß Strahlenschutzgesetz (StrSchG) verpflichtet, einen Strahlenschutz-beauftragten zu nennen. Die Einwirkungen der ionisierenden Strahlen auf den menschlichen Körper sind so gering wie möglich zu halten. Dies kann sowohl durch die angewendeten Verfahren, verwendete Geräte als auch durch entsprechend Abstand zur Strahlenquelle bzw. geringe Expositionszeiten erreicht werden.
Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch unsere Strahlenschutzbeauftragten erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch Lösungsvorschläge für Optimierungen und eine möglichst sinnvolle Umsetzung von Maßnahmen.
Durch unsere gut und vielseitig ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten können wir Ihnen viele Leistungen in Zusammenhang mit anderen Beauftragten sowie ArbeitnehmerInnenschutz „aus einer Hand“ anbieten.
Die Auslagerung des Strahlenschutz-beauftragten hat für Sie einige wesentliche Vorteile:
- Externe Strahlenschutzbeauftragte haben keine anderen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, dadurch kann der Strahlenschutzbeauftragte ausreichend Zeit investieren.
- Ausfall von Personal kann durch einen Pool von Strahlenschutzbeauftragten leicht abgefedert werden.
- Für diverse Fachliteratur, Lehrmaterial oder Fort- und Weiterbildung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
- Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdeckung von etwaig vorhandener Missständen.
Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen werden von unseren Strahlenschutzbeauftragten nachstehende Leistungen für technische Anwendungen standardmäßig erbracht:
- Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes
- Abstimmung und Kontrolle der behördlichen Strahlenschutzauflagen
- Unterstützung bei der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage bzw. des Geräts
- Unterstützung bei der Festlegung von erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Überwachung der Einhaltung von Strahlenschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Überprüfung der Geräte auf Funktionstüchtigkeit und richtige Verwendung sowie Veranlassung zur regelmäßigen Überprüfung der Geräte und Einrichtungen
- Erstellung von Arbeitsanweisungen für Personen welche im Strahlenschutz tätig sind
- Unterweisung der im Strahlenschutz tätigen Personen
- Führung von Aufzeichnungen über die Unterweisungen und Belehrungen in Zusammenhang mit Strahlenschutz
- Kontrolle von Kennzeichnungen
- Zusammenarbeit mit Arbeitsmediziner
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften
Wenn Sie sich ebenso wenig wie wir mit „Standardlösungen“ zufrieden geben, können wir Ihnen gerne auch zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz bzw. Strahlenschutz-beauftragten anbieten.
- Sicherheitsfachkraft
- Arbeitsmedizinische Betreuung *)
- Strahlenschutzbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter
- Laserschutzbeauftragter
- Spezialseminare
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Brandschutzplänen
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Ausbildungen im Bereich Brandschutz gemäß TRVB O 117*) (z. B. Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, nutzungsbezogene Seminare, technikbezogene Seminare)
- Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit *) (z. B. Ersthelfer, Sicherheitsvertrauenspersonen)
- Sonstige Fachleute *)
*) Durchgeführt in Kooperation mit G4S Subunternehmern/Partnern