Externe Sicherheitsfachkraft
Im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sind Unternehmen zur Beschäftigung von Präventivdiensten verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsfachkräfte, Sicherheits-vertrauenspersonen, Fachkräfte im vorbeugenden Brandschutz und betriebliche ErsthelferInnen sowie Arbeitsmediziner. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen sowie deren Tätigkeiten ergibt sich eine gesetzlich vorgeschriebene Präventionszeit pro Jahr. Ein Großteil dieser Präventionszeit kann von der Sicherheitsfachkraft abgedeckt werden.
Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch unsere Sicherheitsfachkräfte erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch Lösungsvorschläge für eine möglichst sinnvolle Umsetzung von Maßnahmen.
Wir stehen auch in enger Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern sowie mit einem Arbeitsmedizinischen Zentrum. Dadurch können wir Ihnen sämtliche Leistungen in Zusammenhang mit ArbeitnehmerInnenschutz und der damit verbundenen, gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit „aus einer Hand“ anbieten.
Die Auslagerung der Sicherheitsfachkraft hat für Sie einige wesentliche Vorteile:
- Externe Sicherheitsfachkräfte haben keine anderen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, dadurch kann die Sicherheitsfachkraft ausreichend Zeit investieren.
- Ausfall von Personal kann durch einen Pool von Sicherheitsfachkräften leicht abgefedert werden.
- Für diverse Fachliteratur, Lehrmaterial oder Fort- und Weiterbildung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
- Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdeckung von etwaig vorhandener Missständen.
Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen werden von unseren Sicherheitsfachkräften nachstehende Leistungen standardmäßig erbracht:
- Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung
- Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
- Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
- Beratung bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und Einführung von Arbeitsstoffen
- Beratung bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsablaufes
- Unterstützung bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
- Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
- Unterstützung bei Organisation, Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Verwaltungsverfahren
- Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- Regelmäßige Anpassung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung
Wenn Sie sich ebenso wenig wie wir mit „Standardlösungen“ zufrieden geben, können wir Ihnen gerne auch zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz bzw. Sicherheits-fachkraft nach konkreter Prüfung im Einzelfall anbieten.
- Erstevaluierungen von Arbeitsplätzen
- Spezialseminare zu besonderen Themen
- Besichtigung von Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen
- Arbeitsmedizinische Betreuung *)
- Abfallbeauftragter
- Strahlenschutzbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter
- Laserschutzbeauftragter
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Brandschutzplänen
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Ausbildungen im Bereich Brandschutz gemäß TRVB O 117*) (z. B. Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, nutzungsbezogene Seminare, technikbezogene Seminare)
- Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit *) (z. B. Ersthelfer, Sicherheitsvertrauenspersonen)
- Sonstige Fachleute *)
*) Durchgeführt in Kooperation mit G4S Subunternehmern/Partnern