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Externe arbeitsmedizinische Betreuung

G4S bietet Ihnen kompetente Unterstützung und Beratung durch erfahrene Arbeitsmediziner eines Arbeitsmedizinischen Zentrums in allen ärztlichen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung.

Im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sind Unternehmen zur Beschäftigung von Präventivdiensten verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsfachkräfte, Sicherheits-vertrauenspersonen, Fachkräfte im vorbeugenden Brandschutz und betriebliche ErsthelferInnen sowie Arbeitsmediziner. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen sowie deren Tätigkeiten ergibt sich eine gesetzlich vorgeschriebene Präventionszeit pro Jahr. Ein Teil dieser Präventionszeit ist auch vom Arbeitsmediziner abzudecken. Wir stehen in enger Zusammenarbeit mit ausgebildeten Arbeitsmedizinern sowie mit einem Arbeitsmedizinischen Zentrum mit jahrelanger Berufserfahrung.

Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch die Arbeitsmediziner erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch ärztliche Beratung.

Gemeinsam mit unseren Sicherheitsfachkräften können wir Ihnen sämtliche Leistungen in Zusammenhang mit ArbeitnehmerInnenschutz und der damit verbundenen, gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit „aus einer Hand“ anbieten.

medizin

Die Auslagerung der arbeitsmedizinischen Betreuung hat für Sie einige wesentliche Vorteile:

  • Externe Arbeitsmediziner haben keine anderen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, dadurch kann der Arbeitsmediziner ausreichend Zeit investieren.
  • Ausfall von Personal kann durch einen Pool von Arbeitsmedizinern leicht abgefedert werden.
  • Für diverse Fachliteratur, Lehrmaterial oder Fort- und Weiterbildung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
  • Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdeckung von etwaig vorhandener Missständen.

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen werden von unseren Arbeitsmedizinern nachstehende Leistungen standardmäßig erbracht:

  • Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung
  • Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • Beratung bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und Einführung von Arbeitsstoffen
  • Beratung bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen  sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsablaufes
  • Beratung bei Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Unterstützung bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
  • Unterstützung bei Organisation, Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei Verwaltungsverfahren
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sowie regelmäßige Anpassung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung

Wenn Sie sich ebenso wenig wie wir mit „Standardlösungen“ zufrieden geben, können wir Ihnen gerne auch zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz bzw. Sicherheits-fachkraft anbieten.

  • Erstevaluierungen von Arbeitsplätzen
  • Spezialseminare zu besonderen Themen
  • Besichtigung von Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen
  • Sicherheitsfachkraft
  • Abfallbeauftragter
  • Strahlenschutzbeauftragter
  • Externer Brandschutzbeauftragter
  • Laserschutzbeauftragter
  • Aktualisierung bzw. Erstellung von Brandschutzplänen
  • Aktualisierung bzw. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Ausbildungen im Bereich Brandschutz gemäß TRVB O 117*) (z. B. Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, nutzungsbezogene Seminare, technikbezogene Seminare)
  • Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit *) (z. B. Ersthelfer, Sicherheitsvertrauenspersonen)
  • Sonstige Fachleute *)

*) Durchgeführt in Kooperation mit G4S Subunternehmern/Partnern

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