Externer Brandschutzbeauftragter
Nicht nur schwere Personenschäden können die Folge von Bränden sein - zumeist gehen auch Millionenbeträge verloren. Viele Firmen, die Opfer eines schweren Brandes wurden, müssen in Folge ihre Geschäftstätigkeit aufgeben. Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz machen sich daher jedenfalls bezahlt.
Durch regelmäßige Begehungen und Kontrollen Ihres Betriebes durch unsere Brandschutzbeauftragte erlangen Sie Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen.
Mit der Erstellung einer entsprechenden Brandschutzordnung können diese Risiken minimiert und die Gefahr kostenintensiver Störfälle sowie dadurch verursachte Ausfallzeiten und Betriebs-unterbrechungen deutlich verringert werden. Rechtliche Grundlage ist §43 der Arbeitsstätten-verordnung (AStV). Zusätzlich sind die technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) maßgebend. Als Brandschutzbeauftragter dürfen nur Personen bestellt werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB O 117 nachweisen können. Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten sollen zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und Mängeln führen und sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Dieser soll behördliche Kontrollen jedoch nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Die Auslagerung des Brandschutz-beauftragten hat für Sie einige wesentliche Vorteile:
- Externe Brandschutzbeauftragte haben keine anderen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, dadurch kann der Brandschutzbeauftragte ausreichend Zeit investieren.
- Ausfall von Personal kann durch einen Pool von Brandschutzbeauftragten leicht abgefedert werden.
- G4S Secure Solutions GmbH gewährleistet 24-stündige Erreichbarkeit über die Notrufzentrale und den Journaldienst. Es ist daher praktisch jederzeit möglich, qualifiziertes Brandschutzpersonal zu kontaktieren.
- Für diverse Fachliteratur, Lehrmaterial oder Fort- und Weiterbildung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
- Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdeckung von etwaig vorhandener Missständen.
- Teilweise Haftungsübernahme in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen werden von unseren Brandschutzbeauftragten nachstehende Leistungen standardmäßig erbracht:
- Erfassung des Gefahrenpotentials
- Unterstützung bei Behördenverhandlungen in brandschutztechnischen Angelegenheiten
- Erstellen einer Brandschutzordnung
- Jährliche Überprüfung der Brandschutzordnung und gegebenenfalls Ergänzung dieser
- Schriftliche Berichte an die Hausverwaltung / Betriebsleitung
- Führen eines Brandschutzbuches
- Durchführung der Eigenkontrolle im Sinne der einschlägigen Regeln der Technik (TRVB O 119 und O 120)
Wenn Sie sich ebenso wenig wie wir mit „Standardlösungen“ zufrieden geben, können wir Ihnen gerne auch zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Brandschutz nach konkreter Prüfung im Einzelfall anbieten.
- Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Durchführung von Schulungen bzw. Unterweisungen von Personen in Zusammenhang mit Brandschutz
- Anschluss der Brandmeldeanlage an das Alarm Receiving Center G4S
- Schlüsselhinterlegung im Hochsicherheitsbereich
- Unterstützung bei Vorbereitung und Planung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
- Durchführung von praktischen Löschübungen
- Ausarbeitung von Evakuierungsordnungen gemäß TRVB N 133
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Brandschutzplänen
- Aktualisierung bzw. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Unterstützung bei der Vorbereitung zum empfohlenen Anschluss an die Feuerwehr (TUS)
- Kontrolle von explosionsgefährdeten Bereichen
- Funktionsprüfungen (z.B. Sicherheits-beleuchtung, RWA-Anlage, Signaleinrichtungen, Lüftungsnotschalter, Hauptabsperr-vorrichtungen, Interne Alarmierungssysteme, Brandschutzklappen, …)